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Der Beitrag "Bilaterale Körperschaft"
Durch die regelmäßigen Zahlungen an die Bilaterale Körperschaft für den Tertiärsektor EBK und des Beitrags Ascom / Covelco wird man automatisch Mitglied.
Nur Mitglieder, die seit 6 Monaten regelmäßig einzahlen, haben Anspruch auf alle Dienstleistungen.

Wie
Für die monatliche Einzahlung wird das Formular F24 verwendet. Im Feld "Beitragsgrund" ist der Kodex EBCM anzugeben.

Wer
Alle Betriebe und ihre angestellten Mitarbeiter der Provinz Bozen, die den Nationalen Kollektivvertrag "CCNL per i dipendenti da aziende del terziario della distribuzione e dei servizi" anwenden.
Die Anmeldung tätigt die Firma.
Die eingezahlten Beiträge sind auf jedem Lohnstreifen ersichtlich.

Wieviel
Der monatliche Beitrag an die Bilaterale Körperschaft für den Tertiärsektor EBK wurde im Art. 21 vom Nationalen Kollektivvertrag (CCNL, 18/07/2008) vorgesehen und setzt sich gemäß Art. 3 der EBK-Geschäftsordnung folgendermaßen zusammen:

KOLLEKTIVVETRAG HANDEL:
0,20 Prozent auf Grundlohn und Kontingenzzulage,
wovon
0,10 Prozent zu Lasten des Betriebes und
0,10 Prozent zu Lasten des Arbeitnehmers zu berechnen sind.

NB: Wird für 14 Monatsgehälter eingezahlt.


Zusatzregelung im Kollektivvertrag Tertiärsektor vom 26/02/2011, Art. 21
Betriebe, die keine Beitragszahlungen von 0,10% an die EBK leisten, müssen laut Art. 21 den dreifachen Betrag (0,30%) direkt an den Angestellten auszahlen. Außerdem besteht kein Anspruch auf das Dienstleistungsangebot der EBK.


Der Beitrag Ascom/Co.ve.l.co.
Ascom/Co.ve.l.co.- Beiträge sind auch vom gesamtstaatlichen Kollektivvertrag vorgesehen. Es sind sog. Vertragsgebühren, oder Pflichtbeiträge…(„contributi di assistenza contrattuale“), an die Sozialpartner für die Vertragsverhandlungen.
(Siehe CCNL vom 18. Juli 2008, Art. 40)

Wieviel
Die monatliche Beitragsleistung Ascom/Co.ve.l.co. beläuft sich auf:
0,80 Prozent von Grundlohn und Kontingenzzulage (bis einschl. 31.12.2022: des Bruttolohnes) für den Kollektivvetrag HANDEL und den Kollektivvertrag TOURISMUS,
wobei
0,40 Prozent davon zu Lasten des Betriebes und
0,40 Prozent zu Lasten des Arbeitnehmers zu berechnen sind.

Wie
Die Zahlung des Ascom/Co.ve.l.co.- Beitrages erfolgt monatlich, ausschließlich mit dem Modell Uniemens (DM/10)
Wichtig ist die Angabe der Kodexe

-W 020 für Betriebe (Ascom) und
-W 030 für Arbeitnehmer (Co.ve.l.co.)

NB: Wird für 14 Monatsgehälter eingezahlt.

Hinweis
Um von allen Dienstleistungen der EBK Gebrauch machen zu können, ist die ordnungsgemäße Einzahlung der Mitgliedsbeiträge an die EBK und Ascom/Covelco seit 6 Monaten notwendig.

Um die Regelmäßigkeit der Einzahlungen überprüfen zu können, werden nur monatliche, vierteljährliche und halbjährliche Zahlungen angenommen.
(andere Einzahlungsintervalle ermöglichen es nicht, die Regelmäßigkeit der letzten sechs Monate zu überprüfen).

Vorteile für neue Mitglieder:

Im Falle von Firmen, welche im Zeitraum 01. Jänner – 30. Juni. 2023 zum ersten Mal die Mitgliedsbeiträge einzahlen, haben diese und deren Mitarbeiter bereits ab dem ersten Zahlungsmonat (und nicht erst ab mindestens sechs Monate ordnungsgemäßer Beitragszahlungen) Anrecht auf die EBK-Leistungen (befristete Ausnahmeregelung - Beschluss d. EBK-Verwaltungsrates vom 02.02.2023):

  • Anstatt der jeweils vorgesehenen Anzahl an Lohnzettel (Arbeitnehmer) bzw. Uniemens/DM 10 Mod. (Arbeitgeber), brauchen somit die neuen Mitglieder den Lohnzettel bzw. das Uniemens/DM 10 Mod. ab der ersten Beitragszahlung bis zum Anfragedatum beizulegen.

NB: Die Auszahlung der Leistung erfolgt nach Überprüfung der ordnungsgemäßen Einzahlung der Mitgliedsbeiträge an die EBK sowie der Ascom/Co.ve.l.co Beiträge mittels F24 sowie Uniemens/DM 10 Modelle (vom Arbeitgeber einzureichen).