Beitrag für Studiengebühren (Universität)
Voraussetzung:
Um von allen Dienstleistungen der Bilateralen Körperschaft der Provinz Bozen (EbK) Gebrauch machen zu können, ist die ordnungsgemäße Einzahlung des Mitgliedsbeitrages an die EbK sowie der Beitrag Ascom/Co.ve.l.co SEIT 6 MONATEN Voraussetzung.
Die Bilaterale Körperschaft gewährt dem arbeitenden Studenten einen Beitrag in Höhe von bis zu 300 Euro für Studiengebühren (Universitätsstudium).
Der Antragsteller/die Antragstellerin* muss die Rückvergütung innerhalb von 6 Monaten nach Einzahlung der Studiengebühren beantragen, welche mittels entsprechenden Zahlscheinen zu belegen sind.
Es werden maximal 300 Euro pro Antragsteller und Jahr gewährt.
Das Ansuchen um den Beitrag ist jährlich einzureichen und kann höchstens für fünf Jahre gestellt werden.
Beizulegende Dokumente:
- ausgefülltes Formular (im Anhang PDF zum herunterladen)
- die Lohnstreifen (bzw. für den Betriebsinhaber alle Uniemens Mod. - ex DM/10) der letzten 6 Monate vor der Einschreibung/Einzahlung, bis zur Anfrage der Rückvergütung
- Kopien der Zahlscheine
Sie können alles per E-mail (nur als PDF-Format), per Fax oder per Post an die EbK senden.