Für Firmen: Rückvergütung Kursbesuch während der Arbeitszeit
Wir erinnern daran, dass um von allen Dienstleistungen der EbK Gebrauch machen zu können die ordnungsgemäße Einzahlung des Mitgliedsbeitrages an die EbK sowie Ascom/Co.ve.l.co seit mind. 6 Monaten Voraussetzung ist.
Die EbK vergütet den Mitgliederfirmen den Stundenlohn (brutto) der Angestellten für den Kursbesuch während der normalen Arbeitszeit.
Gilt ausschließlich für jene Kurse der hds-Bildungsbroschüre, die direkt mit der beruflichen Tätigkeit zu tun haben (die Kooperationsveranstaltungen und Online-Kurse ausgenommen).
Gilt für maximal 32 Kurs-Stunden pro Angestellten und für maximal 10 Angestellte pro Firma pro Jahr.
Die EbK-Mitgliedsfirma kann das Ansuchen innerhalb 6 Monaten nach Kursende einreichen,
mit folgenden Dokumenten:
- ausgefülltes Formular (PDF zum herunterladen weiter unten)
- alle Uniemens Mod. (ex DM/10) der 6 Monate vor dem Kurs + der Monate bis zur Anfrage
- Lohnstreifen des Angestellen des Monats vor Kursbesuch + des Monats vom Kursbesuch, mit genauer Angabe "Abwesenheit Kursbesuch"
- Kopie der Teilnahmebestätigung des Kursteilnehmers
Sie können alles per E-mail (nur als PDF Format), per Fax oder per Post an die EbK senden.
Das vollständige Kursprogramm finden Sie unter dem Menüpunkt "Bildung / Kurse"