Handelsfachwirt
80% Rückvergütung der Teilnahmegebühr
Voraussetzung:
Um von allen Dienstleistungen der Bilateralen Körperschaft der Provinz Bozen (EbK) gebrauch machen zu können, ist die ordnungsgemäße Einzahlung des Mitgliedsbeitrages an die EbK sowie Ascom/Co.ve.l.co SEIT 6 MONATEN Voraussetzung (siehe „Wie kann ich beitreten“).
Kriterien:
Die EbK vergütet nach der positiven Abschlussprüfung 80% der bezahlten Teilnahmegebühr des Kurses “Handelsfachwirt”. Diese Unterstützung ist eine Rückvergütung auf die schon bezahlte Rechnung der Kursgebühren. Die Rückvergütung erhalten all jene EbK-Mitglieder, die 6 Monate vor der Abschlußprüfung den Mitgliedsbeitrag an die EbK sowie Ascom/Co.ve.l.co eingezahlt haben.
Folgende Dokumente sind innerhalb 6 Monaten vom Prüfungsdatum einzureichen:
- ausgefülltes Formular (siehe unten Formular als Download)
- die Lohnstreifen (oder DM/10, wenn Arbeitgeber) der 6 Monate vor Prüfungstermin bis zum Monat, in dem das Ansuchen gestellt wird
- Kopie des Diploms
- die bezahlte Quittung (in Papierform), ausgestellt von der Berufsbildung der Provinz
Sie können alles per E-mail (nur als PDF Format), per Fax oder per Post an die EbK senden.