Rückvergütung Kinderbetreuung 65% - NEUE VORGANGSWEISE
NEUE VORGANGSWEISE
Beginnend mit Sommer 2022 ändert sich Vorgehensweise, um Ansuchen auf die Rückvergütung der Kinderbetreuung zu stellen: diese wurde nämlich den übrigen EbK-Dienstleistungen angepasst.
Dies bedeutet, dass es nicht mehr erforderlich ist, die Unterlagen in zwei gesonderten Phasen (zuerst Ansuchen und Lohnstreifen, danach restliche Unterlagen) einzureichen:
Sämtliche Unterlagen – Ansuchen, Lohnstreifen, Rechnungen, Vertragskopie und Teilnahmebestätigung – sind nun gleichzeitig einzureichen, und zwar nach erfolgter Kinderbetreuung.
Die EbK fördert u. a. die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sie unterstützt ihre Mitglieder bei der Kinderbetreuung/Nachmittagsbetreuung mit einer Spesenrückvergütung von 65% der angefallenen Kosten in den konventionierten Partnereinrichtungen während 2 Perioden im Jahr.
Wer
Alle Betriebe und Angestellten des Handels- und Dienstleistungssektors Südtirols, welche den Mitgliedsbeitrag „Bilaterale Körperschaft“ und Ascom/Covelco seit mindestens sechs Monaten vor dem Zeitpunkt der Kinderbetreuung regelmäßig einzahlen.
Auf dem eigenen Lohnstreifen müssen die Abzüge dieser Beiträge aufscheinen.
Es werden 2 Perioden im Jahr abgedeckt. Es müssen 2 getrennte Ansuchen gestellt werden. Gilt für Kinder bis zu 14 Jahren (d.h. 13 Jahre und 364 Tage)
WINTER 2022/2023: Rückvergütungszeitraum 1. November 2022 - 28. Februar 2023 (Ansuchen werden ab dem 6. März 2023 und bis spätestens zum 31. Mai 2023 angenommen)
SOMMER 2023: Rückvergütungszeitraum 19. Juni 2023 - 4. September 2023 (Ansuchen werden ab dem 5. September 2023 und bis spätestens zum 30. November 2023 angenommen)
ABLAUF
Formular online ausfüllen (siehe Link am Ende der Seite) und folgende Dokumente beilegen:
• Die Lohnstreifen (bzw. als Arbeitgeber die DM/10 Formulare) ab dem 6. Monat vor Beginn der Kinderbetreuung, bis zum Datum des Ansuchens (z.B: Für Gesuche, die im September 2022 eingereicht werden: falls die Kinderbetreuung im Juni 2022 beginnt > Lohnstreifen von Dez. 2021 bis Aug. 2022 beilegen)
• Die bezahlten originalen Rechnungen - auf den Antragsteller ausgestellt!
• Kopie des Vertrages mit der Struktur bzw. Einschreibebestätigung
• Eine Teilnahmebestätigung seitens der Einrichtung (z. B. Anwesenheitsliste) aus der folgende Daten hervorgehen: Vollständiger Name des Kindes, Zeitraum des Besuches, Tarif (Stunde / Woche)
Ohne diese Unterlagen kann keine Rückvergütung ausbezahlt werden.
Sämtliche Unterlagen werden von der EbK überprüft. Die EbK vergütet 65% von maximal 6 Euro pro Stunde, 65% von maximal 240 Euro pro Woche (inklusive MwSt. und evtl. Mahlzeiten), für Initiativen in den konventionierten Partnereinrichtungen (siehe Liste im Menü links).