Unterstützung für Väter während der Elternzeit
(congedo parentale)
Voraussetzung:
Um von allen Dienstleistungen der Bilateralen Körperschaft der Provinz Bozen (EbK) Gebrauch machen zu können, ist die ordnungsgemäße Einzahlung des Mitgliedsbeitrages an die EbK sowie der BeitragAscom/Co.ve.l.co seit 6 Monaten Voraussetzung.
Väter, die Elternzeit beanspruchen, erhalten während der Zeit, in der sie vom INPS/NISF 30% ihres Lohnes erhalten, von der EbK zusätzliche 30% ihres Gehaltes. Berechnungsgrundlage ist das Bruttogehalt des Monats vor dem Beginn der Elternzeit. So erreichen sie eine Bezahlung von insgesamt 60% ihres Gehaltes.
Dies gilt für einen einmaligen Zeitraum von mindestens 30 Tagen bis maximal 6 aufeinanderfolgende Monate.
Das Ansuchen kann bis zum vollendeten 8. Lebensjahr des Kindes gestellt werden (d.h. 7 Jahre und 364 Tage).
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
- schriftliches Ansuchen an die EbK innerhalb 6 Monate vom Ende der Elternzeit des Vaters (FORMULAR ausfüllen)
- Kopie des Ansuchens beim NISF/INPS um Elternzeit (für mind. 30 Tage)
- Die 6 Lohnstreifen der Monate vor der Elternzeit
- Die Lohnstreifen der gesamten Elternzeit, bis zum Monat, in dem das Ansuchen gestellt wird
Sie können alles per E-mail (nur als PDF Format), per Fax oder per Post an die EbK senden.