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Bildung

Motivierte und vor allem gut ausgebildete Mitarbeiter/innen und Führungskräfte sind ein Erfolgsfaktor für jedes Unternehmen. Die Bilaterale Körperschaft EBK arbeitet eng mit dem hds - Handels- und Dienstleistungsverband Südtirols - zusammen, und halbjährlich wird ein eigenes Bildungsprogramm ausgearbeitet.

Um von allen Dienstleistungen der Bilateralen Körperschaft Bozen - EBK - Gebrauch machen zu können, ist die ordnungsgemäße Einzahlung des Mitgliedsbeitrages an die EBK sowie Ascom/Co.ve.l.co seit 6 Monaten Voraussetzung.

 

Kurse

Die Mitglieder der Bilateralen Körperschaft (Arbeitgeber und Angestellte) erhalten auf die angebotenen Kurse interessante Ermäßigungen: Die Weiterbildungsveranstaltungen umfassen zahlreiche Bereiche, wie z. B. Pflichtseminare (Arbeitssicherheit, HACCP…), Verkaufsseminare, Persönlichkeitsbildung,  Social Media & Web….

Hier der Link zu den aktuellen Kursen: https://service.hds-bz.it/de/hds-servicegenossenschaft/kurse/760-0.html

 

Fondo For.Te

Gutachten für die For.Te-Weiterbildungspläne von EBK-Mitgliedern

Was ist For.Te?

For.Te ist der staatliche paritätische Berufsfonds für die berufliche Weiterbildung im Handels- und Dienstleistungssektor (=Tertiärsektor)
Der Beitritt zu For.Te ist kostenlos (mittels NISF/INPS Modell Uniemens)

For.Te wurde von den Dachverbänden Confcommercio, Abi, Ania, Confetra und den Fachgewerkschaften Cgil, Cisl, Uil am 25. Juli 2001 gegründet und in weiterer Folge vom Ministerium für Arbeit laut Dekret vom 31. Oktober 2002 anerkannt.

For.Te fördert die Ausbildung und  Weiterentwicklung der Beschäftigten im Tertiärsektor und trägt dadurch zur Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen bei.

Der Beitritt zu for.te ist kostenlos, für die Firma, wie für die Mitarbeiter..

Für die Einschreibung reicht es, auf dem Mod. UNIEMENS (ex DM/10), den Kodex  “FITE” anzugeben.

Achtung

For.Te schreibt die Einreichetermine und Richtlinien für die Ausbildungspläne genauestens vor!
Wettbewerbe und Infos dazu auf der Homepage www.fondoforte.it

Die EBK stellt den EBK-Mitglieder-Firmen Gutachten zu den Weiterbildungsplänen aus. Damit können diese beim for.te-Wettbewerb eine höhere Punktezahl erreichen.

Voraussetzung:
Um von allen Dienstleistungen der Bilateralen Körperschaft der Provinz Bozen EBK Gebrauch machen zu können, ist die ordnungsgemäße Einzahlung des Mitgliedsbeitrages an die EBK sowie Ascom/Co.ve.l.co seit 6 Monaten Voraussetzung.

 

Rückvergütung des Kursbesuches während der Arbeit

Die EBK vergütet den Mitgliederfirmen den Stundenlohn (brutto) der Angestellten beim Kursbesuch während der normalen Arbeitszeit.

Gilt ausschließlich für jene Kurse der hds-Bildungsbroschüre, die direkt mit der beruflichen Tätigkeit zu tun haben, Online-Kurse ausgenommen (Webinare, d.h. synchrone Online-Kurse, werden angenommen).

Gilt für maximal 32 Kurs-Stunden pro Angestellten und für maximal 10 Angestellte pro Firma jährlich.

Das Unternehmen muss beim Zeitpunkt des Kursbesuchs die Beiträge an die EBK sowie Ascom/Covelco seit mindesten sechs Monaten regelmäßig eingezahlt haben.

Ablauf:

Online-Formular innerhalb sechs Monaten nach Kursende ausfüllen und folgende Dokumente beilegen:

  • Uniemens Modelle (ex DM/10) ab sechs Monate vor dem Kursbesuch, bis zum Zeitpunkt des Ansuchens;
  • Lohnstreifen des Angestellten vom Monat des Kursbesuchs (mit der Angabe „Abwesenheit Kursbesuch“) sowie des vorhergehenden Monats;
  • Kopie der Teilnahmebestätigung des Angestellten.

Zum Formular