Rückvergütung des Hochzeitsurlaubs der Angestellten an den Betrieb
Die EBK vergütet den Mitgliedsbetrieben den Hochzeitsurlaub (falls lt. Kollektivvertag vorgesehen) des/der Angestellten.
N.B. Der Hochzeitsurlaub muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Eheschließung in Anspruch genommen und höchstens in zwei Teilen verbraucht werden.
Das Unternehmen muss beim Zeitpunkt des Hochzeitsurlaubs die Beiträge an die EBK sowie Ascom/Covelco seit mindesten sechs Monaten regelmäßig eingezahlt haben.
Ablauf:
Online-Formular innerhalb sechs Monaten ab Beginn des Hochzeitsurlaubs ausfüllen und folgende Dokumente beilegen:
- Uniemens Modelle (ex DM/10) ab sechs Monate vor dem Hochzeitsurlaub, bis zum Zeitpunkt des Ansuchens;
- Lohnstreifen des Angestellten vom Monat des Hochzeitsurlaubs sowie des vorhergehenden Monats;
- Kopie des Trauscheins des Angestellten.