Beiträge an Betriebe, welche Erholungsräume für ArbeitnehmerInnen einrichten
Die EBK unterstützt jene Betriebe, welche neue Erholungsräume für die MitarbeiterInnen einrichten.
Für die Gestaltung bzw. Einrichtung (Elektrogeräte oder andere Vorrichtungen) der Räumlichkeiten als Erholungs- bzw. Entspannungszonen wird ein Beitrag in Höhe von 50% (bis zu einem maximalen Betrag von 2.000 Euro) der anfallenden Spesen gewährt.
Es werden auch die Kosten für die Installation von Ladestationen für E-Bikes anerkannt, welche zur Verfügung aller MitarbeiterInnen gestellt werden.
Der Beitrag kann auch für mehrere Maßnahmen in ein und derselben Filiale beantragt werden, sofern diese nicht Räumlichkeiten betreffen, die bereits Gegenstand eines früheren Antrags waren.
Die EBK behält sich vor, einen Lokalaugenschein der Räumlichkeiten vorzunehmen.
N.B.: Die Dienstleistung wird bis zu einem jährlichen Gesamtbetrag von 50.000 Euro aller insgesamt von allen Unternehmen eingereichten Anträge rückvergütet.
Das Unternehmen muss beim Zeitpunkt des Ansuchens die Beiträge an die EBK sowie Ascom/Covelco seit mindesten sechs Monaten regelmäßig eingezahlt haben.
Ablauf:
Online-Formular innerhalb sechs Monaten nach Abschluss der Arbeiten bzw. dem Rechnungsdatum ausfüllen und folgende Dokumente beilegen:
- Uniemens Modelle (ex DM/10) der letzten sechs Monate;
- fotografische Belege zur Lage der Räumlichkeiten (vorher und nachher);
- genaue Beschreibung der erfolgten Maßnahmen (Kommentarfeld im Formular benutzen);
- Rechnungen.