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Beiträge an Betriebe, welche Erholungsräume für ArbeitnehmerInnen einrichten

Beiträge an Betriebe, welche Erholungsräume für ArbeitnehmerInnen einrichten

Die EBK unterstützt jene Betriebe, welche Erholungsräume neu für die MitarbeiterInnen einrichten.

Für die Gestaltung bzw. Einrichtung (Elektrogeräte oder andere Vorrichtungen) der Räumlichkeiten als Erholungs- bzw. Entspannungszonen wird ein Beitrag in Höhe von 35% (bis zu einem maximalen Betrag von 1.500 Euro) der anfallenden Spesen gewährt.

Neuheit ab Juli 2023: es werden auch die Kosten für den Kauf von E-Bikes bzw. Fahrrädern und/oder für die Installation von Ladestationen für E-Bikes anerkannt, welche zur Verfügung aller MitarbeiterInnen gestellt werden.

Die EBK behält sich vor, einen Lokalaugenschein der Räumlichkeiten vorzunehmen.

N.B.: Die Dienstleistung wird bis zu einem Gesamtbetrag von 50.000 Euro aller insgesamt von allen Unternehmen eingereichten Anträge rückvergütet.

Das Unternehmen muss beim Zeitpunkt des Ansuchens die Beiträge an die EBK sowie Ascom/Covelco seit mindesten sechs Monaten regelmäßig eingezahlt haben.

Ablauf:

Online-Formular innerhalb sechs Monaten nach Abschluss der Arbeiten bzw. dem Rechnungsdatum ausfüllen und folgende Dokumente beilegen:

  • Uniemens Modelle (ex DM/10) der letzten sechs Monate;
  • fotografische Belege zur Lage der Räumlichkeiten (vorher und nachher);
  • genaue Beschreibung der erfolgten Maßnahmen (Kommentarfeld im Formular benutzen);
  • Rechnungen.

Zum Formular