Beitrag für den Kauf eines Fahrrades bzw. E-Bikes
Zur Förderung der nachhaltigen Mobilität gewährt die EBK einen einmaligen Beitrag von 250 Euro für den Kauf eines Fahrrads oder eines E-Bikes für den Eigengebrauch (Kinderfahrräder sind somit ausgeschlossen).
Neu ab März 2025: Auch die Spesen für den Kauf eines Fahrradhelms werden anerkannt, selbst wenn dieser nach dem Kauf des Fahrrads erfolgt (der Antrag darf nur einmal und in jedem Fall innerhalb von sechs Monaten nach dem Rechnungsdatum des Fahrradkaufs gestellt werden).
N.B.: Die Dienstleistung wird bis zu einem Gesamtbetrag von 60.000 Euro aller insgesamt im Jahr (2025) eingereichten Anträge rückvergütet.
Um von der Dienstleistung Gebrauch machen zu können, ist die ordnungsgemäße Einzahlung des Mitgliedsbeitrages an die EBK sowie der Beiträge Ascom/Co.ve.l.co seit mindestens sechs Monaten Voraussetzung.
Ablauf:
Online-Formular innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf des Fahrrades (Datum der Rechnung bzw. Steuerquittung) ausfüllen und folgende Dokumente beilegen:
- Lohnstreifen der letzten sechs Monate;
- Kopie der Rechnung bzw. Steuerquittung, auf den/die AntragstellerIn ausgestellt.