Der Höchstbetrag von 40.000 EUR für die Anschaffung von Fahrrädern im Jahr 2024 wurde erreicht: Es können keine weiteren Anträge mehr gestellt werden.
Beitrag für den Kauf eines Fahrrades bzw. E-Bikes
Zur Förderung der nachhaltigen Mobilität gewährt die EBK einen einmaligen Beitrag von 200 Euro für den Kauf eines Fahrrads oder eines E-Bikes für den Eigengebrauch.
N.B.: Die Dienstleistung wird bis zu einem Gesamtbetrag von 40.000 Euro aller insgesamt im Jahr (2024) eingereichten Anträge rückvergütet.
Um von der Dienstleistung Gebrauch machen zu können, ist die ordnungsgemäße Einzahlung des Mitgliedsbeitrages an die EBK sowie der Beiträge Ascom/Co.ve.l.co seit mindestens sechs Monate Voraussetzung.
Ablauf:
Online-Formular innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf (Datum der Rechnung bzw. Steuerquittung) ausfüllen und folgende Dokumente beilegen:
- Lohnstreifen der letzten sechs Monate;
- Kopie der Rechnung bzw. Steuerquittung, auf den/die AntragstellerIn ausgestellt.