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Beitrag für Sprachkurse

Beitrag für Sprachkurse (Italienisch, Deutsch, Englisch)

Für Sprachkurse (Italienisch, Deutsch, Englisch), inklusive für die Vorbereitung auf die Zweisprachigkeitsprüfung, gewährt die EBK einen Beitrag.

Es wird ein Kurs pro Jahr rückvergütet und zwar bis zu einem maximalen Gesamtbetrag von 200 Euro pro AntragstellerIn. Der Kurs darf nicht während der normalen Arbeitszeit besucht werden und kann auch bei einer Einrichtung erfolgen, welche außerhalb der Provinz Bozen liegt. 

Um von der Dienstleistung Gebrauch machen zu können, ist die ordnungsgemäße Einzahlung des Mitgliedsbeitrages an die EBK sowie der Beiträge Ascom/Co.ve.l.co seit mindestens sechs Monate vor Kursbeginn Voraussetzung.

Ablauf:

Online-Formular innerhalb sechs Monaten nach Ende des Kurses ausfüllen und folgende Dokumente beilegen:

  • Lohnstreifen (bzw. als Arbeitgeber die Uniemens Modelle – ex DM/10) ab sechs Monate vor Kursbeginn, bis zum Zeitpunkt des Ansuchens;
  • Kopie der Quittung/Rechnung für den Kurs, auf den Antragsteller/die Antragstellerin ausgestellt*;
  • Teilnahmebestätigung.


N.B.: *Mit AntragstellerIn ist der/die ArbeitnehmerIn bzw. der/die ArbeitgeberIn gemeint, der/die den Sprachkurs persönlich besucht.

Zum Formular