Sprache auswählen

Beitrag für Studiengebühren (Universität)

Beitrag für Studiengebühren (Universität)

Die Bilaterale Körperschaft gewährt dem arbeitenden Studenten einen Beitrag für Studiengebühren (Universitätsstudium). Es werden maximal 300 Euro pro Antragsteller und Jahr (Studienjahr) gewährt.

Der Antragsteller/die Antragstellerin* muss die Rückvergütung innerhalb von 6 Monaten nach Einzahlung der Studiengebühren beantragen, welche mittels entsprechenden Zahlscheinen zu belegen sind.

Das Ansuchen um den Beitrag ist jährlich einzureichen und kann höchstens für fünf Jahre gestellt werden.

Um von der Dienstleistung Gebrauch machen zu können, ist die ordnungsgemäße Einzahlung des Mitgliedsbeitrages an die EBK sowie der Beiträge Ascom/Co.ve.l.co seit mindestens sechs Monate vor der Einzahlung/Einschreibung Voraussetzung.

Ablauf:

Online-Formular innerhalb sechs Monaten nach Einzahlung der Studiengebühren ausfüllen und folgende Dokumente beilegen:

  • Lohnstreifen (bzw. falls Arbeitgeber die Uniemens Modelle – ex DM/10) der letzten sechs Monate vor der Einzahlung, bis zum Zeitpunkt des Ansuchens;
  • Zahlscheinkopien.


N.B.: *Mit AntragstellerIn ist der/die Universitätsstudentin (als ArbeitnehmerIn bzw. ArbeitgeberIn) gemeint.

Zum Formular