Beitrag Lebenshaltungskosten
Die bilaterale Körperschaft hilft Arbeitnehmern und/oder Ehepaaren (ohne weitere Familienangehörige außer dem Ehegatten/Lebenspartner, falls vorhanden), die hohen Lebenshaltungskosten in Südtirol zu bewältigen, indem sie einen Beitrag von 250 Euro pro Jahr gewährleistet. Falls beide Ehegatten/Lebenspartner EBK-Mitglieder sind, kann jeder von ihnen einen Antrag stellen.
N.B.: Die Dienstleistung wird bis zu einem Gesamtbetrag von 250.000 Euro aller insgesamt im Jahr (2025) eingereichten Anträge rückvergütet und ist für Arbeitnehmerinnen bestimmt, die Ihren Wohnsitz in der Provinz Bozen haben.
Um von der Dienstleistung Gebrauch machen zu können, ist die ordnungsgemäße Einzahlung des Mitgliedsbeitrages an die EBK sowie der Beiträge Ascom/Co.ve.l.co seit mindestens sechs Monaten Voraussetzung.
Ablauf:
Online-Formular ausfüllen und folgende Dokumente beilegen:
- Lohnstreifen der letzten sechs Monate;
- Kopie des Mietvertrages bzw. des Wohndarlehens für die Erstwohnung, lautend auf den Namen des Antragstellters/der Antragstellerin bzw. des Ehegatten/Lebenspartners;
- Ersatzerklärung des Familienbogens, erstellt über das Online-Portal des ANPR – Nationales Register der Wohnbevölkerung (Zugang mittels SPID), aus der hervorgeht, dass außer Antragsteller und eventuellem Ehegatten/Lebenspartner keine weiteren Mitglieder vorhanden sind*.
*Bitte nicht vergessen, der Selbstbescheinigung die Kopie eines gültigen Ausweises des Antragstellers = Erklärenden beizufügen. Die EBK behält sich das Recht vor, zwecks Durchführung von Stichproben oder bei unklaren Sachverhalten, eine meldeamtliche Bescheinigung des Familienbogens zu verlangen.