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Einmaliger Beitrag für die Erlangung des Masterabschlusses

Beitrag für die Erlangung des Masterabschlusses

Die Bilaterale Körperschaft gewährt arbeitenden Studenten, welche den Masterabschluss („Laurea magistrale“, fünfjähriger Studiengang) erreichen, einen einmaligen Beitrag von 500 Euro.

Der Antragsteller/die Antragstellerin* muss das Ansuchen innerhalb von sechs Monaten ab Erlangung des Masterabschlusses einreichen.

Um von der Dienstleistung Gebrauch machen zu können, ist die ordnungsgemäße Einzahlung des Mitgliedsbeitrages an die EBK sowie der Beiträge Ascom/Co.ve.l.co seit mindestens sechs Monate vor Erlangung des Masterabschlusses Voraussetzung.

Ablauf:

Online-Formular innerhalb sechs Monaten ab Erlangung des Masterabschlusses ausfüllen und folgende Dokumente beilegen:

  • Lohnstreifen (bzw. falls Arbeitgeber die Uniemens Modelle – ex DM/10) ab sechs Monate vor dem Masterabschluss, bis zum Zeitpunkt des Ansuchens;
  • Zeugnis bzw. entsprechende Bescheinigung seitens des Uni-Sekretariats über die Erlangung des Masterabschlusses (fünfjähriger Studiengang).


N.B.: *Mit AntragstellerIn ist der/die UniversitätsstudentIn (als ArbeitnehmerIn bzw. ArbeitgeberIn) gemeint

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