Sprache auswählen

Wohnbeitrag

Wohnbeitrag

Angesichts der hohen Wohnkosten in Südtirol unterstützt die bilaterale Körperschaft alleinlebende ArbeiterInnen mit einem jährlichen Beitrag in Höhe von 250 Euro. Die Leistung ist für ArbeiterInnen bestimmt, die Ihren Wohnsitz in der Provinz Bozen haben.

N.B.: Die Dienstleistung wird bis zu einem Gesamtbetrag von 250.000 Euro aller insgesamt im Jahr (2024) eingereichten Anträge rückvergütet.

Um von der Dienstleistung Gebrauch machen zu können, ist die ordnungsgemäße Einzahlung des Mitgliedsbeitrages an die EBK sowie der Beiträge Ascom/Co.ve.l.co seit mindestens sechs Monate Voraussetzung.

Ablauf:

Online-Formular ausfüllen und folgende Dokumente beilegen:

  • Lohnstreifen der letzten sechs Monate;
  • Kopie des Mietvertrages bzw. des Wohndarlehens für die Erstwohnung, lautend auf den Namen des Antragstellters/der Antragstellerin;
  • Ersatzerklärung des Familienbogens, erstellt über das Online-Portal des ANPR – Nationales Register der Wohnbevölkerung (Zugang mittels SPID), die den/die Arbeitnehmer/in als einziges Mitglied ausweist*.

*Bitte nicht vergessen, der Ersatzerklärung die Kopie Ihres gültigen Personalausweises beizulegen. Die EBK behält sich das Recht vor, zwecks Durchführung von Stichproben oder bei unklaren Sachverhalten, eine meldeamtliche Bescheinigung des Familienbogens zu verlangen.

Zum Formular