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Geschäftsschließung wegen Umbau

Geschäftsschließung wegen Umbau: 60% Rückvergütung auf die Gehälter der Angestellten

Diese Dienstleistung ist für Geschäfte im Detailhandel gedacht, die wegen Umbau vollständig schließen.

Die EBK vergütet 60% des Gehaltes der Angestellten (Brutto), berechnet auf den Zeitraum der Schließung.
Es werden jene Tage rückvergütet, die auf dem Lohnstreifen als "bezahlte genehmigte Abwesenheit" aufscheinen: Ferien, Freistunden und Stundenausgleich werden NICHT rückvergütet.
Der Umbau (und somit die Schließung) muss eine Dauer von mindestens zwei Wochen bis maximal drei Monate haben.

Die Rückvergütung gilt nicht für Angestellte, die in eine andere Filiale versetzt werden.

N.B.: Die Dienstleistung wird bis zu einem Gesamtbetrag von 35.000 Euro aller insgesamt von allen Unternehmen eingereichten Anträge rückvergütet.

Das Unternehmen muss beim Zeitpunkt der Schließung die Beiträge an die EBK sowie Ascom/Covelco seit mindesten sechs Monaten regelmäßig eingezahlt haben.

Ablauf:

Online-Formular innerhalb sechs Monaten ab Ende der vollständigen Schließung ausfüllen und folgende Dokumente beilegen:

  • Uniemens Modelle (ex DM/10) sowie die Lohnstreifen der Angestellten ab sechs Monate vor der Schließung/Umbau, bis zum Zeitpunkt des Ansuchens;
  • Kopie der offiziellen Mitteilung an die zuständige Gemeinde über die totale Geschäftsschließung wegen Umbau – mit genauer Angabe der Schließungsdauer (von – bis);
  • Eigenerklärung der Firma welche bestätigt, dass die Angestellten nicht in einer anderen Filiale gearbeitet haben.

N.B.: Jede Anfrage wird im Verwaltungsrat besprochen und beschlossen.

Zum Formular