Betreuung eines Familienmitglieds
Für die Betreuung eines Familienmitgliedes aus schwerwiegenden Gründen (Bezug Art. 4,2, LG 53, Jahr 2000) zahlt die EBK 300 Euro pro Monat, für eine Zeitspanne von 1 bis maximal 6 Monaten (auch nicht aufeinanderfolgend).
Die EBK unterstützt Angestellte, die ein Familienmitglied während eines unbezahlten Wartestandes betreuen (und somit kein Gehalt und auch keine Integration seitens NISF/INPS beziehen). Voraussetzung ist also der Antrag um unbezahlten Wartestand beim Arbeitgeber.
Gilt ausschließlich für die Betreuung von folgenden Familienmitgliedern:
Ehepartner, Lebensgefährte, Kinder, Eltern, Geschwister.
Um von der Dienstleistung Gebrauch machen zu können, ist die ordnungsgemäße Einzahlung des Mitgliedsbeitrages an die EBK sowie der Beiträge Ascom/Co.ve.l.co seit mindestens sechs Monate vor Beginn des unbezahlten Wartestandes Voraussetzung.
Ablauf:
Online-Formular innerhalb 6 Monaten vom Ende des Wartestandes ausfüllen und folgende Dokumente beilegen:
- Lohnstreifen ab sechs Monate vor Beginn des unbezahlten Wartestandes, bis zum Zeitpunkt des Ansuchens an die EBK (inkl. des Zeitraumes im unbezahlten Wartestand);
- Kopie des genehmigten Ansuchens um unbezahlten Wartestand, versehen mit Stempel und Unterschrift des Arbeitgebers.