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Betreuung eines Familienmitglieds

Betreuung eines Familienmitglieds

Für die Betreuung eines Familienmitgliedes aus schwerwiegenden Gründen (Bezug Art. 4,2, LG 53, Jahr 2000) zahlt die EBK 300 Euro pro Monat, für eine Zeitspanne von 1 bis maximal 6 Monaten (auch nicht aufeinanderfolgend).

Die EBK unterstützt Angestellte, die ein Familienmitglied während eines unbezahlten Wartestandes betreuen (und somit kein Gehalt und auch keine Integration seitens NISF/INPS beziehen). Voraussetzung ist also der Antrag um unbezahlten Wartestand beim Arbeitgeber.

Gilt ausschließlich für die Betreuung von folgenden Familienmitgliedern:
Ehepartner, Lebensgefährte, Kinder, Eltern, Geschwister.

Um von der Dienstleistung Gebrauch machen zu können, ist die ordnungsgemäße Einzahlung des Mitgliedsbeitrages an die EBK sowie der Beiträge Ascom/Co.ve.l.co seit mindestens sechs Monate vor Beginn des unbezahlten Wartestandes Voraussetzung.

Ablauf:

Online-Formular innerhalb 6 Monaten vom Ende des Wartestandes ausfüllen und folgende Dokumente beilegen:

  • Lohnstreifen ab sechs Monate vor Beginn des unbezahlten Wartestandes, bis zum Zeitpunkt des Ansuchens an die EBK (inkl. des Zeitraumes im unbezahlten Wartestand);
  • Kopie des genehmigten Ansuchens um unbezahlten Wartestand, versehen mit Stempel und Unterschrift des Arbeitgebers.

Zum Formular