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Lehrlingswesen

Lehrlingswesen

Die Bilaterale Körperschaft gewährt ihren Mitgliedern, die als Ausbildungsbetriebe tätig sind und Lehrlinge beschäftigen, finanzielle Unterstützung und fördert dadurch gleichzeitig dieses sehr wertvolle Ausbildungssystem für Südtirol.

 

Ergänzung des Berufsschulgeldes – Rückvergütung Kurse

Die EBK unterstützt Betriebe mit Lehrlingen/Lehrmädchen während der schulischen Ausbildung durch die Ergänzung des Berufsschulgeldes.

Die Rückerstattung erfolgt für den Besuch des gesamten Schuljahres (Wiederholungsjahre ausgenommen).

Die Höhe der Rückerstattung entspricht 55% der Entlohnung des Lehrlings/des Lehrmädchens.

Das Unternehmen muss beim Zeitpunkt des Ansuchens die Beiträge an die EBK sowie Ascom/Covelco seit mindesten sechs Monaten regelmäßig eingezahlt haben.

Ablauf:

Online-Formular innerhalb sechs Monaten nach Ende des Schuljahres ausfüllen und folgende Dokumente beilegen:

  • Uniemens Modelle (ex DM/10) der letzten sechs Monate;
  • Lohnstreifen des Lehrlings/Lehrmädchens, bezogen auf die Zeit des Schulbesuchs;
  • Bestätigung seitens der Berufsschule mit Angabe der besuchten Klasse und der effektiv besuchten Schultage.

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Rückerstattung der Krankengelder für Lehrling

Die EBK erstattet zur Gänze den Krankenstand, einschließlich der ersten drei Tage.

Das Unternehmen muss beim Zeitpunkt des Krankenstandes die Beiträge an die EBK sowie Ascom/Covelco seit mindesten sechs Monaten regelmäßig eingezahlt haben.

Ablauf:

Online-Formular innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Krankenstandes ausfüllen und folgende Dokumente beilegen:

  • Die Uniemens Modelle (ex DM/10) ab sechs Monate vor dem Krankenstand, bis zum Zeitpunkt des Ansuchens;
  • Die Lohnstreifen des Lehrlings/Lehrmädchens, bezogen auf die Zeit des Krankenstandes;
  • Eine Kopie des ärztlichen Zeugnisses.

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Die besten Lehrlinge – Prämie an den Betrieb, der den Arbeitsvertrag des prämierten Lehrlings bestätigt

Die EBK zahlt eine Prämie von 500 Euro an die besten Lehrlinge / Fachschüler/innen des Sektors Handel und Dienstleistungen in Südtirol am Ende der Schulausbildung. Alle Lehrlinge bzw. Fachschüler/innen mit einer Endnote von 9,5 und höher erhalten eine Prämie von 500 Euro: in Zusammenarbeit mit den Schulen, werden diese von uns im Herbst, nach Schulende, kontaktiert.

An jene Unternehmen, welche das Arbeitsverhältnis des prämierten Lehrlings mit einem unbefristeten Vollzeit-Arbeitsvertrag bestätigen, gewährt dagegen EBK eine Prämie von 2.000 Euro.

Das Unternehmen muss beim Zeitpunkt der Unterzeichnung des neuen, unbefristeten Arbeitsvertrages die Beiträge an die EBK sowie Ascom/Covelco seit mindesten sechs Monaten regelmäßig eingezahlt haben.

Ablauf:

Online-Formular innerhalb sechs Monaten ab Unterzeichnung des unbefristeten Arbeitsvertrages ausfüllen und folgende Dokumente beilegen:

  • Die Uniemens Modelle (ex DM/10) sowie die Lohnzettel des Lehrlings ab sechs Monate vor Unterzeichnung des neuen Arbeitsvertrages, bis zum Zeitpunkt des Ansuchens;
  • Kopie des alten Arbeitsvertrages;
  • Kopie des neuen Arbeitsvertrages (unbefristet und in Vollzeit).

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