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Mutterschaftsprämie für Betriebe – bei Gewährung von Teilzeit

Mutterschaftsprämie für Betriebe - bei Gewährung von Teilzeit

Auf Anfrage wird eine einmalige Prämie in Höhe von 3.000 Euro an Betriebe ausgezahlt, die Teilzeitverträge nach dem Mutterschaftsurlaub gewähren.

Vergabekriterien:

  • Mindestens ab 18 Monate vor der Geburt des Kindes muss ein Vollzeit-Arbeitsverhältnis bestehen;
  • Die vorübergehende Umwandlung des Arbeitsverhältnisses von Voll- auf Teilzeit muss eine Dauer von mindestens 2 Jahren haben. Dies muss aus dem neuen Vertrag ersichtlich sein. Der neue Vertrag muss im direkten ANSCHLUSS AN DIE RÜCKKEHR AUS DER MUTTERSCHAFT beginnen (d.h. nach der obligatorischen Mutterschaft, der fakultativen Mutterschaft, evtl. Stillzeit und evtl. Resturlaub – dies alles ohne Unterbrechung);
  • Die Arbeitszeit des neuen Teilzeit-Vertrags darf die 25 Wochenstunden nicht überschreiten;
  • Im Vertrag muss ausdrücklich vermerkt sein, dass weder Elastizitätsklauseln noch Mehrarbeit vorgesehen sind.

Der Antrag auf Vertragsumwandlung muss von der auf unbestimmte Zeit und in Vollzeit angestellten Arbeitnehmerin gestellt werden, und zwar im direkten Anschluss nach ihrer Rückkehr aus der obligatorischen Mutterschaft, einer eventuellen fakultativen Mutterschaft, Stillzeit und Resturlaub – dies alles ohne Unterbrechung.

Das Unternehmen muss beim Zeitpunkt der Mutterschaft die Beiträge an die EBK sowie Ascom/Covelco seit mindesten sechs Monaten regelmäßig eingezahlt haben.

Ablauf:

Online-Formular innerhalb sechs Monaten ab Unterzeichnung des neuen Arbeitsvertrages ausfüllen und folgende Dokumente beilegen:

  • Uniemens Modelle (ex DM/10) sowie die Lohnzettel ab sechs Monate vor der Mutterschaft, bis zum Zeitpunkt des Ansuchens;
  • Kopie des alten Arbeitsvertrages;
  • Kopie des neuen Arbeitsvertrages;
  • Ansuchen der Angestellten beim Arbeitgeber um Teilzeit;
  • Auszug aus dem Geburtenregister mit Angabe der Eltern.

Zum Formular