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Rückvergütung des Kursbesuches während der Arbeit

Rückvergütung des Kursbesuches während der Arbeit

Die EBK vergütet den Mitgliederfirmen den Stundenlohn (brutto) der Angestellten beim Kursbesuch während der normalen Arbeitszeit.

Gilt ausschließlich für jene Kurse der hds-Bildungsbroschüre, die direkt mit der beruflichen Tätigkeit zu tun haben, Online-Kurse ausgenommen (Webinare, d.h. synchrone Online-Kurse, werden angenommen).

Gilt für maximal 32 Kurs-Stunden pro Angestellten und für maximal 10 Angestellte pro Firma jährlich.

Hier der Link zu den aktuellen Kursen: https://service.hds-bz.it/de/hds-servicegenossenschaft/kurse/760-0.html

Das Unternehmen muss beim Zeitpunkt des Kursbesuchs die Beiträge an die EBK sowie Ascom/Covelco seit mindesten sechs Monaten regelmäßig eingezahlt haben.

 

Ablauf:

Online-Formular innerhalb sechs Monaten nach Kursende ausfüllen und folgende Dokumente beilegen:

  • Uniemens Modelle (ex DM/10) ab sechs Monate vor dem Kursbesuch, bis zum Zeitpunkt des Ansuchens;
  • Lohnstreifen des Angestellten vom Monat des Kursbesuchs (mit der Angabe „Abwesenheit Kursbesuch“) sowie des vorhergehenden Monats;
  • Kopie der Teilnahmebestätigung des Angestellten.

Zum Formular