Rückvergütung des Kursbesuches während der Arbeit
Die EBK vergütet den Mitgliederfirmen den Stundenlohn (brutto) der Angestellten beim Kursbesuch während der normalen Arbeitszeit.
Gilt ausschließlich für jene Kurse der hds-Bildungsbroschüre, die direkt mit der beruflichen Tätigkeit zu tun haben, Online-Kurse ausgenommen (Webinare, d.h. synchrone Online-Kurse, werden angenommen).
Gilt für maximal 32 Kurs-Stunden pro Angestellten und für maximal 10 Angestellte pro Firma jährlich.
Hier der Link zu den aktuellen Kursen: https://service.hds-bz.it/de/hds-servicegenossenschaft/kurse/760-0.html
Das Unternehmen muss beim Zeitpunkt des Kursbesuchs die Beiträge an die EBK sowie Ascom/Covelco seit mindesten sechs Monaten regelmäßig eingezahlt haben.
Ablauf:
Online-Formular innerhalb sechs Monaten nach Kursende ausfüllen und folgende Dokumente beilegen:
- Uniemens Modelle (ex DM/10) ab sechs Monate vor dem Kursbesuch, bis zum Zeitpunkt des Ansuchens;
- Lohnstreifen des Angestellten vom Monat des Kursbesuchs (mit der Angabe „Abwesenheit Kursbesuch“) sowie des vorhergehenden Monats;
- Kopie der Teilnahmebestätigung des Angestellten.