Rückvergütung des Kursbesuches während der Arbeit
Die EBK vergütet den Mitgliederfirmen den Stundenlohn (brutto) der Angestellten beim Kursbesuch während der normalen Arbeitszeit.
Gilt ausschließlich für jene Kurse aus dem inService (hds) Angebot (d.h.:"jährliches Kursprogramm") die direkt mit der beruflichen Tätigkeit zu tun haben, Online-Kurse ausgenommen (Webinare, d.h. synchrone Online-Kurse, werden angenommen).
Gilt jährlich für maximal 32 Kurs-Stunden pro Angestellten und für maximal 10 Angestellte pro Firma.
Hier der Link zu den aktuellen Kursen: https://service.hds-bz.it/de/inservice/kurse/760-0.html
Das Unternehmen muss beim Zeitpunkt des Kursbesuchs die Beiträge an die EBK sowie Ascom/Covelco seit mindestens sechs Monaten regelmäßig eingezahlt haben.
Ablauf:
Online-Formular innerhalb sechs Monaten nach Kursende ausfüllen und folgende Dokumente beilegen:
- Uniemens Modelle (ex DM/10) der letzten drei Monate;
- Lohnstreifen des Angestellten vom Monat des Kursbesuchs (mit der Angabe „Abwesenheit Kursbesuch“) sowie des vorhergehenden Monats;
- Kopie der Teilnahmebestätigung des Angestellten.