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Spesenbeitrag für einen pflegebedürftigen Elternteil

Spesenbeitrag für einen pflegebedürftigen Elternteil

Bei Einstellung von einem/-er Betreuer/-in („Badante“) für die Pflege eines Elternteils, welcher Pflege- bzw. Begleitgeld bezieht, gewährt die EBK dem Arbeitnehmer einen jährlichen Spesenbeitrag in Höhe von 600 Euro.

Um Anrecht auf den Beitrag zu haben, muss die Dauer des Arbeitsvertrages mit der PflegerIn mindestens ein Jahr betragen und mindestens eine wöchentliche Arbeistzeit von 25 Wochenstunden vorsehen. Außerdem ist die ordnungsgemäße Einzahlung der INPS-Sozialbeiträge nachzuweisen: bei Unterlassung einer einzigen Einzahlungsrate, verfällt jegliches Anrecht auf die Leistung.

Das Ansuchen um den Beitrag ist jährlich einzureichen und kann höchstens für drei Jahre gestellt werden.

N.B.: Der/die AntragstellerIn und der/die BezieherIn des Pflege- bzw. Begleitgeldes müssen in derselben Provinz ansässig sein.

Um von der Dienstleistung Gebrauch machen zu können, ist die ordnungsgemäße Einzahlung des Mitgliedsbeitrages an die EBK sowie der Beiträge Ascom/Co.ve.l.co seit mindestens sechs Monate Voraussetzung.

Ablauf:

Online-Formular innerhalb sechs Monaten nach der letzten (4.) Einzahlung der Sozialbeiträge für das Jahr ausfüllen und folgende Dokumente beilegen:

  • Lohnstreifen der letzten sechs Monate;
  • Nachweis über die getätigte Einzahlung der Sozialbeiträge (INPS/NISF) für das gesamte Jahr;
  • Kopie des Arbeitsvertrages;
  • Bescheinigung seitens der Provinz Bozen bezüglich der Pflegestufe (oder gleichwertige Dokumentation, falls in einer anderen Provinz ansässig);
  • Kopie des historischen Familienbogens.

Zum Formular