Unterstützung für Väter während der Elternzeit
(congedo parentale)
Väter, welche die Elternzeit beanspruchen, erhalten während der Zeit, in der sie vom INPS/NISF 30% ihres Lohnes erhalten, von der EBK zusätzliche 30% ihres Gehaltes (als Berechnungsgrundlage gilt das Bruttogehalt des letzten Monats vor Beginn der Elternzeit). Auf diese Weise erreichen sie eine Bezahlung von insgesamt 60% ihres Gehaltes.
Ab dem 01.01.2025 gilt dies für Elternzeiten von mindestens einem Tag bis maximal 6 Monaten, auch nicht aufeinanderfolgend (für Elternurlaube, die vor 2025 genossen wurden, gelten die bisherigen Bestimmungen: es wird ein einziger Zeitraum von mindestens 30 Tagen bis höchstens 6 aufeinanderfolgenden Monaten rückvergütet - Ansuchen innerhalb 6 Monaten nach Ende der Elternzeit).
Das Ansuchen kann bis zum vollendeten 12. Lebensjahr des Kindes gestellt werden (d.h. 11 Jahre und 364 Tage).
Um von der Dienstleistung Gebrauch machen zu können, ist die ordnungsgemäße Einzahlung des Mitgliedsbeitrages an die EBK sowie der Beiträge Ascom/Co.ve.l.co seit mindestens sechs Monaten vor Beginn der Elternzeit Voraussetzung.
Ablauf:
N.B.: Die Anträge können ausschließlich in den Monaten: Januar, April, Juli und Oktober eingereicht werden (innerhalb 12 Monaten nach Ende der Elternzeit).
Online-Formular (Link am Seitenende in den Monaten Januar - April - Juli - Oktober verfügbar) ausfüllen und folgende Dokumente beilegen:
- Lohnstreifen ab sechs Monate vor Beginn der Elternzeit, bis zum Zeitpunkt des Ansuchens an die EBK (inklusive der gesamten Elternzeit);
- Kopie des Ansuchens beim NISF/INPS um Elternzeit.