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Unterstützung für Väter während der Elternzeit

Unterstützung für Väter während der Elternzeit
(congedo parentale)

Väter, welche die Elternzeit beanspruchen, erhalten während der Zeit, in der sie vom INPS/NISF 30% ihres Lohnes erhalten, von der EBK zusätzliche 30% ihres Gehaltes (als Berechnungsgrundlage gilt das Bruttogehalt des letzten Monats vor Beginn der Elternzeit). Auf diese Weise erreichen sie eine Bezahlung von insgesamt 60% ihres Gehaltes.

Dies gilt für einen einmaligen Zeitraum von mindestens 30 Tagen bis maximal 6 aufeinanderfolgende Monate.

Das Ansuchen kann bis zum vollendeten 12. Lebensjahr des Kindes gestellt werden (d.h. 11 Jahre und 364 Tage).

Um von der Dienstleistung Gebrauch machen zu können, ist die ordnungsgemäße Einzahlung des Mitgliedsbeitrages an die EBK sowie der Beiträge Ascom/Co.ve.l.co seit mindestens sechs Monate vor Beginn der Elternzeit Voraussetzung.

Ablauf:

Online-Formular innerhalb 6 Monaten vom Ende der Elternzeit des Vaters ausfüllen und folgende Dokumente beilegen:

  • Lohnstreifen ab sechs Monate vor Beginn der Elternzeit, bis zum Zeitpunkt des Ansuchens an die EBK (inklusive der gesamten Elternzeit);
  • Kopie des Ansuchens beim NISF/INPS um Elternzeit (für mind. 30 Tage).

Zum Formular